Abrechnungsmodelle

Abrechnungsmodelle

Individuelle Lösungen

Die Abrechnungsmodelle richten sich nach Ihrem individuellen Bedarf – ein Überblick.

Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für Diagnostik und Psychotherapie, sofern eine ärztliche Anordnung oder Kostengutsprache vorliegt. Diese kann von Hausärztinnen oder Kinderärztinnen ausgestellt werden und richtet sich nach dem Schweizer PsyTarif.

Beachten Sie folgende Formulare:

Selbstzahlung

Für Elternberatungen sowie wenn eine Kostenübernahme durch die Versicherung nicht in Frage kommt oder nicht gewünscht wird, gilt ein Tarif von CHF 160 pro 60 Minuten.

Invalidenversicherung (IV)

Junge Menschen mit bestimmten Geburtsgebrechen können bis zum vollendeten 20. Altersjahr ambulante Psychotherapie als medizinische Massnahme in Anspruch nehmen – vorausgesetzt, die IV hat eine Kostengutsprache ausgestellt. Die Vergütung richtet sich nach dem IV-Tarifvertrag (FSP/BSV).

Schulisch indizierte Psychotherapie

In bestimmten Fällen wird eine Psychotherapie von der Schule gewünscht oder mit einer Verfügung verordnet. Nach Zustimmung der Eltern trägt in diesen Fällen die Schulgemeinde die Kosten.

Therapiepatenschaft

Familien mit einem Kind mit Behinderung oder Neurodiversität in wirtschaftlichen Notlagen können nicht immer alle Kosten einer notwendigen Behandlung selbst tragen. Unsere Trägerstiftung MLFI ermöglicht dank Spendenbeiträgen in solchen Fällen eine Betreuung zu reduzierten oder unentgeltlichen Konditionen. Für ein Gesuch legen Eltern ihre finanziellen Verhältnisse offen und reichen gemeinsam mit der zuständigen Therapeutin bzw. dem zuständigen Therapeuten ein Gesuch beim MLFI ein.

Hinweis zur Kostenverantwortung

Bitte klären Sie die Kostendeckung vor dem ersten Termin verbindlich ab. Die Verantwortung für eine gültige Kostenzusage – durch ärztliche Anordnung, Krankenkasse, IV, unsere Trägerstiftung oder einen anderen Kostenträger – liegt bei den Eltern bzw. den gesetzlichen Vertretern des Kindes. Die Spielzeit übernimmt keine Haftung für fehlende oder ungültige Kostenzusagen. Liegt keine gültige Kostendeckung vor, tragen die Eltern die Kosten selbst.

Weitere Auskünfte

Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie uns unter admin@spielzeit.ch.